„Wir weisen darauf hin, dass Vorsprachen (insbesondere für die Beantragung oder den Übertrag von Aufenthaltstiteln als auch für Verpflichtungserklärungen) künftig nur noch mit Termin möglich sind. Setzen Sie sich hierzu bitte mit den jeweils genannten Ansprechpartnern in Verbindung. Vielen Dank !“
Bitte beachten Sie, dass Anträge für Verpflichtungserklärungen nur bis 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten angenommen werden können.
Für Verpflichtungserklärungen für Besuchsaufenthalte wenden Sie sich bitte an den/die untenstehenden Mitarbeiter/-in, für längerfristige Aufenthalte bitte an diese Mitarbeiter/-innen.
Hier finden Sie den Verpflichtungserklärungsantrag und Merkblatt.