Haben Kinder und Jugendliche ihre Eltern verloren oder sind die Eltern — aus welchen Gründen auch immer — nicht mehr in der Lage, die elterliche Sorge ganz oder teilweise auszuüben, benötigen sie einen Vormund, der die Elternstelle einnimmt.
Es gibt Vormundschaften, die kraft Gesetzes eintreten und Vormundschaften, die durch die Bestellung des Familiengerichtes eintreten.
Als Vormund kann eine Verwandte oder ein Verwandter, eine sonstige engagierte Einzelperson mit Sachkenntnis oder ein anerkannter Verein bestellt werden. Ist keine geeignete Einzelperson vorhanden, wird das Jugendamt als Amtsvormund bestellt.
Landratsamt Nürnberger Land
–Amt für Familie und Jugend–
Postfach
91205 Lauf a. d. Pegnitz
Falls Sie Ihre Ansprechpartnerin / Ihren Ansprechpartner nicht unter der jeweiligen Durchwahlnummer erreichen, können Sie über die zentrale Rufnummer (0 91 23) 9 50 - 6444 Kontakt mit dem Amt für Familie und Jugend aufnehmen.