Das Amt für Familie und Jugend hat im Trennungs- und Scheidungsbereich folgende gesetzliche Aufgaben zu erfüllen:
1. Beratung und Vermittlung bei Fragen der elterlichen Sorge und des Umgangsrechtes.
2. Mitwirkung im Scheidungsverfahren (Anhörung der Eltern und eventuell der Kinder, Berichterstattung ans Gericht, Teilnahme an der Gerichtsverhandlung).
3. Bei strittigem Sorgerecht und Aussetzung des Scheidungsverfahrens durch den Richter: Vermittelnde Gespräche oder Mediation (= Vermittlung im familiären Konfliktfall).
4. Nach Regelung der elterlichen Sorge und der Umgangskontakte: Beratung bei aktuell auftretenden Problemen.
(Gesetzliche Grundlage hierfür sind §§ 17, 18 und 50 SGB VIII und § 52 FGG)
In der Trennungsphase bzw. der Scheidungssituation sind die Partner oft nicht mehr in der Lage, konstruktiv miteinander zu reden.
Neben massiven gegenseitigen Kränkungen und Verbitterung kann die Angst, "die Kinder zu verlieren", mannigfaltige Gefühle auslösen, die eine Klärung verhindern und folglich zu Lasten der Kinder gehen.
Auch bei einer Trennung oder Scheidung vom Ehepartner / von der Ehepartnerin bleiben Sie für Ihre Kinder "Eltern".
Das Wohl der Kinder muß daher Ziel der gemeinsamen Bemühungen sein. Sie dabei zu unterstützen, ist unser gesetzlicher Auftrag.
Mit Hilfe der Berater im Amt für Familie und Jugend haben Sie die Möglichkeit, in Einzel- und in gemeinsamen Gesprächen oder im Mediationsprozess faire und kindgerechte Lösungen selbst zu erarbeiten.
Ein Verharren im Konflikt führt meist zu einer Verschärfung der Situation und macht eine Regelung durch das Gericht unumgänglich.
Wenn Sie sich für die Beratung durch die Mitarbeiter/innen des Amtes für Familie und Jugend entscheiden, finden Sie nachstehend die für Sie zuständigen Berater/innen.
Landratsamt Nürnberger Land
- Amt für Familie und Jugend -
Sozialpädagogische Jugendhilfe
Postfach
91205 Lauf a. d. Pegnitz
Telefax: 09123 / 950 - 8021
Falls Sie Ihre Ansprechpartnerin / Ihren Ansprechpartner nicht unter der jeweiligen Durchwahlnummer erreichen, können Sie über die zentrale Rufnummer 09123 / 950 - 6444 Kontakt mit dem Amt für Familie und Jugend aufnehmen oder eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter der Ansprechpartner(in) aufsprechen. Sie werden dann zurückgerufen.