BerufskraftfahrerInnen der C- und D-Klassen sind grundsätzlich dazu verpflichtet,
- bei Fahrten im Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken seit dem 10.09.2008 und
- bei Fahrten im Güterverkehr zu gewerblichen Zwecken seit dem 10.09.2009
einen Nachweis einer „Grundqualifikation“ bzw. einer „beschleunigten Grundqualifikation“ mitzuführen. Anschließend muss im Abstand von 5 Jahren eine Weiterbildung nachgewiesen werden.
Nähere Informationen hierzu finden Sie in unserem Merkblatt "Berufskraftfahrerqualifikation" und auf der Internetseite des Bundesamtes für Güterverkehr unter www.bag.bund.de unter der Rubrik "Fragen und Antworten"
finden Sie hier unter Berufskraftfahrerqualifikation.