Erteilung von verkehrsrechtlichen Anordnungen bei Einschränkungen im Straßenraum. Sämtliche einschränkende Maßnahmen im Bereich der Straße, des Geh, und Radweges und des Seitenstreifens die sich auf den Straßenverkehr sowie dem Fußgänger- und Radverkehr auswirken oder auswirken können, bedürfen der Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung durch das Landratsamt
Beispiele für solche Maßnahmen sind Baustellen, Kranaufstellungen, Gerüste auf Gehwegen, sowie Holzfällarbeiten am Straßenrand
Zur Antragstellung bei der Straßenverkehrsbehörde dient ein Antragsformular, welches auf dieser Seite aufgerufen und ausgedruckt werden kann. Weiterhin sind dem Antrag ein Lageplan beizufügen, der die exakte Lage der Baustelle zeigt. Weiterhin ist eine Handskizze beizufügen, aus der hervorgeht, welche Restbreiten nach Einrichtung der Baustelle zur Verfügung stehen. Für weitere Informationen rufen Sie uns doch an.
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Herr Döllmeier | 38 | 09123 - 950 - 6314 | 09123 / 950 - 8029 | ![]() |
Herr Soldner | 09123 - 950 - 6351 | ![]() |