Formular und Merkblatt am Ende dieser Seite.
Bitte verwenden Sie für die Vollmacht und das SEPA-Mandat ausschließlich das verlinkte Formular!
Die Gebühr beträgt 11,80 Euro.
Solange Sie noch im Besitz eines Fahrzeugscheines nach altem Recht sind, ändern wir die Adresse auch mit einem Aufkleber. Die Gebühr beträgt dann nur 11,10 Euro.
Unser Service für Eilige:
Wenn Sie sich den Gang zur Zulassungsstelle ersparen wollen und einige Tage ohne Ihren Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) auskommen, können Sie uns Ihren bisherigen Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) auch zusenden. Legen Sie bitte eine Ablichtung Ihrer Meldebestätigung oder einer Ablichtung Ihres Personalausweises (Rückseite nicht vergessen) bei. Sie erhalten von uns dann unverzüglich den berichtigten Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) zugesandt. Die Gebühr beträgt dann 14,77 Euro bzw. 15,47 Euro und kann gegen Rechnung beglichen werden.
Bitte geben Sie zusammen mit Übersendung der Zulassungsbescheinigung Teil I bei Adressänderungen eine Telefonnummer an, unter welcher Sie für mögliche Rückfragen erreichbar sind.
Bitte verwenden Sie für die Vollmacht und das SEPA-Mandat ausschließlich das verlinkte Formular!
Die Gebühr beträgt 12,10 - 24,20 Euro.
Bitte verwenden Sie für die Vollmacht und das SEPA-Mandat ausschließlich das verlinkte Formular!
Die Gebühr beträgt 12,10 Euro.
Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II (neuer Fahrzeugbrief) kostet zusätzlich 3,80 Euro.
Wenn die Fahrzeugpapiere noch nicht nach EU-Recht umgestellt wurden, fallen zusätzlich Gebühren in Höhe von 5,10 Euro an.
Auch Änderungen der Schadstoffklasse und nachträglich nachgewiesene Berichtigungen sind gebührenpflichtig!