Jugendhilfeplanung ist das zentrale Steuerungsinstrument der Kinder- und Jugendhilfe. Das Ziel besteht darin, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu erhalten oder zu schaffen und ein qualitativ und quantitativ bedarfsgerechtes Jugendhilfeangebot rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung zu stellen (§1; §79 Kinder- und Jugendhilfegesetz/SGB VIII).
In § 80 Abs.1(SGB VIII) sind die Planungsschritte zur Umsetzung der Ziele für die Jugendhilfeplanung festgelegt:
Das Amt für Jugend und Familie als Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe hat alle Angebote, die sich an Kinder, Jugendliche und Familien im Landkreis Nürnberger Land richten, die Gesamtverantwortung einschließlich der Planungsverantwortung.
Für weitere Fragen zur Jugendhilfeplanung steht Ihnen zur Verfügung: