Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 sind alle Lebensmittelunternehmen verpflichtet, ihre Betriebe der für die Überwachung zuständigen Behörde zur Registrierung zu melden.
Lebensmittelunternehmen sind alle Unternehmen, die eine mit der Produktion, der Verarbeitung und/oder dem Vertrieb von Lebensmitteln (nicht: lebende Tiere und Pflanzen vor der Ernte) zusammenhängende Tätigkeiten ausüben.
Grundsätzlich greift die Behörde auf bereits bekannte Daten wie etwa Gewerbemeldungen zurück.
Das mit der Meldung verbundene Verfahren für Lebensmittelunternehmer wird im Folgenden näher erläutert.
Sofern eine aktuelle Gewerbemeldung vorliegt, benötigen Lebensmittelunternehmen keine weitere Registrierung!
Die Meldung sollte innerhalb eines Monats nach Eintritt der Änderung erfolgen.
Sie können für den Bereich des Landkreises Nürnberger Land das Formular unter dem Punkt Merkblätter/Formulare „Anzeige Tätigkeitsbeginn als Lebensmittelunternehmer“ nutzen, um die Registrierung vorzunehmen.