Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland ist mit Ablauf des 31. Januar 2020 geregelt aus der Europäischen Union (EU) ausgetreten. Das Austrittsabkommen ist damit zum 1. Februar in Kraft getreten, und das Vereinigte Königreich ist seit diesem Zeitpunkt kein EU-Mitgliedstaat mehr.
Aus dem geordneten Brexit ergeben sich aufenthaltsrechtlichen Fragen, die wir ihnen nachfolgend beantworten möchten. Beachten Sie zudem auch die folgenden Informationen der Bundesregierung und des Bayerischen StMI hin. Bei Einzelfragen können Sie sich auch gerne an unsere Ausländerbehörde wenden.
Informationen der Bundesregierung zum Brexit
Informationen der StMI zum Brexit
Informationen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zum Brexit