Laut Bienenseuchen-Verordnung (BienSeuchV) hat, wer Bienen halten will, dies spätestens bei Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde (dem Veterinäramt) unter Angabe der Anzahl der Bienenvölker und ihres Standortes anzuzeigen.
Benutzen Sie hierfür bitte unser Meldeformular
Sollten Sie als Bienenhalter/in noch keine Registriernummer/Betriebsnummer für ihre Tierhaltung besitzen, ist es erforderlich, dass Sie eine beantragen.
Den ausgefüllten Antrag senden Sie bitte unterschrieben an das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF), Amberger Str. 54, 91217 Hersbruck