Der rechtliche Betreuer (o.a. gesetzlicher Vertreter) vertritt den Betreuten in allen Angelegenheiten, welche die zu betreuende Person nicht selbst regeln kann. Diese sollen im Grundsatz so getroffen werden, wie sie der geschäftsfähige Betreute selbst entschieden hätte.
Aufgabe des Betreuers ist nicht, eine soziale- oder gar gesundheitliche Betreuung zu leisten, sondern vielmehr sich darum zu kümmern, dass diese (entsprechend dem Willen der zu betreuenden Person) organisiert wird.
Im Betreuungsverfahren schlägt die Betreuungsstelle dem Amtsgericht für die Betreuung geeignete Personen vor.
Dies können zum einen sein: Familienangehörige, Freunde, Nachbarn, Bekannte oder andere ehrenamtliche Betreuer, also sozial engagierte Personen, die diesen menschlich überaus wertvollen Dienst für Fremde übernehmen. Es sollten in erster Linie Einzelpersonen ehrenamtlich Betreuungen übernehmen.
Stehen für das Amt des Betreuers keine ehrenamtlich Tätigen zur Verfügung, wird vom Amtsgericht ein Berufsbetreuer bestellt. Diese sind selbstständig tätig oder bei Betreuungsvereinen angestellt.
Ein Großteil der Berufsbetreuer hat eine sozialpädagogische oder juristische Ausbildung.
Ein Mindestmaß an formalen und persönlichen Anforderungen sollte bei der Auswahl der Betreuer beachtet werden. Zu den formalen Voraussetzungen für die Eignung zählen insbesondere:
Außerdem sollte der Betreuer eine ausreichende persönliche Betreuung des Betreuten sicherstellen.
Haben Sie Interesse daran, ehrenamtlich eine/mehrere Betreuung(en) zu führen? Bitte nehmen Sie Kontakt auf mit:
Betreuungsverein Diakonisches Werk Altdorf-Hersbruck-Neumarkt e.V.,
Marktplatz 51, 91207 Lauf a. d. Pegnitz, Tel. 0 91 23 / 96 54 50
oder
Betreuungsverein Leben in VERANTWORTUNG e.V.,
Welserstr. 25, 90489 Nürnberg, Tel. 09 11 / 56 96 4 - 0.
Wenn Sie Betreuungen berufsmäßig führen möchten, dann wenden Sie sich bitte an:
Landratsamt Nürnberger Land – Betreuungsstelle -
Waldluststr. 3, 91207 Lauf a. d. Pegnitz
Tel. 09123/950-6574 oder -6573
E-Mail: bst@nuernberger-land.de