16.12.2019
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Kleinere Wärmepumpen, Bauwasserhaltung
Einer wasserrechtlichen Erlaubnis im vereinfachten Verfahren bedarf, wer u.a.:
eine Wärmepumpe bis zu einer Leistung von 50 kW betreibt oder
im Grundwasser baut (Bauwasserhaltung).
Formular
AntragBauwasserhaltung.docx
Antrag Bauwasserhaltung
Externe Links im Internet
Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft
- Service - Sachverständige - Private SV in der Wasserwirtschaft
Bundesverband Wärmepumpe
Ansprechpartner
Name
Telefon
Zimmer
Herr Böhm
0 91 23 950 6225
225
Herr Heinlein
0 91 23 950 6226
225