Bis zum 19.01.2033 müssen alle EU-Bürger über einen einheitlichen fälschungssicheren befristeten Führerschein verfügen. Diese werden seit dem 19. Januar 2013 ausgestellt und besitzen eine Gültigkeit von 15 Jahren. Alle vorher ausgestellten Führerscheine sind umzutauschen. Mit Wirkung zum 19.03.2019 wurde durch die Bundesregierung ein verbindlicher Stufenplan beschlossen, um den Umtausch stufenweise zu vollziehen.
Zu welcher Frist Sie Ihren Führerschein umgetauscht haben müssen, ist davon abhängig, über welchen Führerschein Sie verfügen und wann Sie geboren sind bzw. wann der Führerschein ausgestellt wurde:
Wenn Sie vor 1953 geboren sind, müssen Sie grundsätzlich Ihren Führerschein, unabhängig ob Papier oder Karte, erst bis zum 19.01.2033 umgetauscht haben.
Ansonsten sind alle bis 31.12.1998 ausgestellten Papierführerscheine (grau/rosa) zuerst umzutauschen. Die Frist ergibt sich hierbei aus dem Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers:
Geburtsjahr Fahrerlaubnisinhaber | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
Vor 1953 | 19.01.2033 |
1953 - 1958 | 19.01.2022 |
1959 - 1964 | 19.01.2023 |
1965 - 1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
Darauf folgend sind alle Kartenführerscheine, die bis zum 18.01.2013 ausgestellt wurden umzutauschen. Die Frist ergibt sich hierbei aus dem Ausstellungsdatum des Kartenführerscheins:
Ausstellungsjahr des Kartenführerscheins | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
1999 - 2001 | 19.01.2026 |
2002 - 2004 | 19.01.2027 |
2005 - 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 - 18.01.2013 | 19.01.2033 |
Zusätzlich können z. B. bei Lkw-Klassen oder Auflagen weitere Unterlagen erforderlich sein (ärztliches/augenärztliches Gutachten etc.).
Wurde Ihr alter (rosa oder grauer) Führerschein nicht vom Landratsamt Nürnberger Land ausgestellt, dann können Sie eine sog. Karteikartenabschrift bei dem Landratsamt/der Stadt beantragen, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat. Die Bearbeitungszeit kann dadurch verkürzt werden.
Bei dem Umtausch in einen Kartenführerschein werden Gebühren in Höhe von 24,00 Euro erhoben.
Über die beim Landratsamt angefallenen Gebühren erhalten Sie eine Kostenrechnung, den Betrag können Sie überweisen. Der Kartenführerschein wird zentral durch die Bundesdruckerei Berlin erstellt. Sie erhalten von uns eine Mitteilung, sobald er zur Abholung bereit liegt. Auf Wunsch kann der Führerschein auch im Rathaus Ihrer Wohnsitzgemeinde ausgehändigt werden.
Eine Bevollmächtigung anderer Personen ist möglich, diese muss aber die oben genannten Unterlagen im Original vorlegen.
finden Sie hier unter Umtausch einer Fahrerlaubnis.