Seit dem 19.08.2017 ist die Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV) in Kraft. Sie beinhaltet zahlreiche neue Pflichten und Vorgaben für den Betrieb dieser Anlagen. Ziel ist die Minimierung von Gesundheitsgefahren durch den Austrag von Legionellen aus Anlagen, in denen Wasser verrieselt, verdunstet oder versprüht wird und in Kontakt mit der Außenluft kommt. Unter den Anwendungsbereich der Verordnung fallen nicht nur industrielle Anwendungen, sondern auch kleine Anlagen, welche beispielsweise der Kühlung von Gebäuden wie Hotels oder Rechenzentren dienen.
Im Mittelpunkt der Verordnung steht die (Eigen-)Überwachung der Anlage und Dokumentation im Rahmen der Betreiberverantwortung.
Folgendes müssen Sie dem Landratsamt Nürnberger Land als Betreiber*in mitteilen beziehungsweise dort anmelden:
- Bestandsanlagen,
- Neuanlagen,
- Anlagenstilllegungen,
- größere Änderungen der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs einer Anlage,
- bestimmte Analysen,
- Überschreitungen von Maßnahmenwerten,
- Betriebsstörungen und
- regelmäßige Betriebsüberprüfungen.
Hierfür steht das Onlineportal „KaVKA“ (Kataster der Verdunstungskühlanlagen) zur Verfügung. Die im Rahmen der Betreiberverantwortung nötigen Mitteilungen und Anzeigen an die Behörde können Sie ausschließlich über diese Anwendung elektronisch übermitteln. Bei jeder Anzeige über das KaVKA-Portal im Landkreis Nürnberger Land wird das Landratsamt automatisch benachrichtigt.
Als Betreiber*in von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern müssen Sie das bundesweit zur Verfügung gestellte EDV-System „KaVKA“ (Kataster der Verdunstungskühlanlagen gemäß 42. BImSchV) entsprechend den dort festgelegten Formularfeldern nutzen.
§§ 10 ff der Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider − 42. BImSchV
Allgemeinverfügung zur Nutzung des elektronischen Wegs gemäß § 17 der Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider − 42. BImSchV
Kataster zur Erfassung von Verdunstungskühlanlagen 42. BImSchV
Bayerisches Landesamt für Umwelt
Recherche öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger oder akkreditierter Inspektionsstellen nach § 14 Abs. 1 der 42. BImSchV:
Herr Biegel
Umwelt- und Naturschutz
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Sachbereich Verwaltung
Herr Kögler
Umwelt- und Naturschutz
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Sachbereich Technik