- Förderung und Überwachung des Vollzugs des bayerischen Gleichstellungsgesetzes
- Durchführung öffentlichkeitswirksamer Maßnahmen, um auf die Benachteiligung von Frauen hinzuweisen und eine Sensibilisierung der Gesellschaft hierfür zu erreichen
- Zusammenarbeit mit Verbänden und Institutionen und mit allen Organisationen, die zur Gleichstellung der Frauen beitragen
- Anregung und Durchführung frauenspezifischer Maßnahmen, z.B. die Durchsetzung flexiblerer Öffnungszeiten für Kindergärten und Kinderhorte, Teilzeitarbeitsplätze zur Vereinbarung von Familie und Beruf für Mütter und Väter usw.
- Initiativen zur Erhöhung der Anteile von Frauen in den Bereichen, in denen sie erheblich unterrepräsentiert sind