Die Tätigkeit als Fahrlehrer*in ist in Deutschland durch Vorschriften geregelt. Damit Sie in diesem Beruf arbeiten dürfen, brauchen Sie eine Fahrlehrerlaubnis. Diese können Sie auch mit einer Berufsqualifikation aus dem Ausland erhalten. Bitte lassen Sie dafür Ihre ausländische Berufsqualifikation von der Fachstelle Verkehrsrecht am Landratsamt Nürnberger Land anerkennen.
Sie benötigen eine Fahrlehrerlaubnis beziehungsweise einen Befähigungsnachweis aus einem anderen Staat.
Antrag auf Erteilung einer Fahrlehrererlaubnis bei Inhabern eines Befähigungsscheins
Infoseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
Frau Ackermann
Verkehrsrecht
Landratsamt Nürnberger Land
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz