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Gesundheitsförderung und Prävention

Die Gesundheitsförderung und Prävention ist in mehreren Gesetzen und Dokumenten verankert. Bereits die Ottawa-Charta der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aus dem Jahr 1986 definiert, dass die Gesundheitsförderung "nicht nur bei dem Gesundheitssektor, sondern bei allen Politikbereichen" liegt. Des Weiteren ist die Gesundheitsförderung und Prävention im Präventionsgesetz (2015), das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention, geregelt. Es dient der Verbesserung der Grundlagen für die Zusammenarbeit von Sozialversicherungsträger*innen, Ländern und Kommunen in diesem Bereich. Daneben ist dieses Handlungsfeld ebenfalls auf Landesebene im Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz für Bayern in Artikel 9 fixiert. Darin heißt es: "sämtliche Behörden für Gesundheit […] sowie das Landesamt unterstützen zusammen mit anderen auf demselben Gebiet tätigen öffentlichen und privaten Stellen die Bevölkerung bei der Erhaltung und Förderung der Gesundheit […]".

Ziel der Gesundheitsförderung ist es, personale, soziale und materielle Ressourcen zu stärken, um die Erhaltung der Gesundheit zu fördern. Außerdem sollen die Menschen befähigt werden, ihre Gesundheitschancen durch selbstbestimmtes Handeln zu steigern (Empowerment). Hierbei spielt vor allem die Partizipation, die Teilhabe der Zielgruppe, an gesundheitsförderlichen Maßnahmen eine entscheidende Rolle.

Im Gegensatz dazu beabsichtigt die Prävention, Krankheiten oder gesundheitliche Schädigungen zu vermeiden, das Risiko der Erkrankungen zu verringern oder ihr Auftreten zu verzögern. Dabei werden folgende Arten der Prävention unterschieden: Primärprävention, Sekundärprävention und Tertiärprävention. Die Primärprävention fokussiert sich auf die Ursachen und Risikofaktoren einer Krankheit, um die Entstehung zu verhindern. Bei der Sekundärprävention geht es um eine Früherkennung von Erkrankungen und den damit verbundenen frühzeitigen Beginn einer Behandlung. Unter der Tertiärprävention versteht man, das Fortschreiten der Krankheit zu verhindern und Krankheitsfolgen zu mildern.

Darüber hinaus muss zwischen der Verhaltens- und Verhältnisprävention differenziert werden. Die Verhaltensprävention bezieht sich direkt auf das Individuum und dessen Gesundheitsverhalten. Durch Informationsvermittlung, Aufklärungen, Stärkung der Persönlichkeit, Sanktionen sowie diverse Angebote, wie beispielsweise zu Bewegung oder Ernährung, soll zu gesundheitsförderlichen Verhalten animiert werden. Dem gegenüber setzt die Verhältnisprävention an den Lebensbedingungen der Menschen an, zu denen unter anderem Arbeit, Familie/Freund*innen, Freizeit und Umweltbedingungen zählen.

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