Die Formulare finden Sie am Ende dieser Seite!
- den Personalausweis oder Reisepass der künftigen Halterin beziehungsweise des künftigen Halters
- Einzugsermächtigung für Kraftfahrzeugsteuer.
- bei Firmen (juristische Personen) einen Handelsregisterauszug sowie Ausweis des Geschäftsführers (Kopie des Ausweises genügt)
- Versicherungsbestätigung als elektronische Versicherungsnummer (eVB - Nummer)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung oder anderer amtlicher Nachweis
- Prüfbuch oder Prüfbericht über Sicherheitsprüfung (soweit vorgeschrieben)
- eine Vollmacht, wenn ein Beauftragter oder eine Beauftragte den Antrag stellt
- bei Minderjährigen: eine Einwilligung beider Elternteile, Ausweispapiere und Benennung eines Zustellbevollmächtigten
Bitte verwenden Sie für die Vollmacht und das SEPA-Mandat ausschließlich das verlinkte Formular!
Die Gebühr beträgt 19,90 - 31,40 Euro.
Normalerweise übernehmen Sie bei der Ummeldung eines zugelassenen Fahrzeugs innerhalb des Landkreises das bisherige amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs.
Als Service bieten wir Ihnen jedoch an, die Erkennungsnummer auf Wunsch zu ändern; die Gebühren für eine Umkennzeichnung und gegebenenfalls für ein Wunschkennzeichen wären dabei zu erheben. Dafür benötigen wir die bisherigen Kennzeichen.
- Personalausweis oder Reisepass der künftigen Halterin beziehungsweise des künftigen Halters
- Einzugsermächtigung für Kraftfahrzeugsteuer.
- bei Firmen (juristische Personen) einen Handelsregisterauszug sowie Ausweis des Geschäftsführers (Kopie des Ausweises genügt)
- Versicherungsbestätigung als elektronische Versicherungsnummer (eVB - Nummer)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung oder anderer amtlicher Nachweis
- Prüfbuch oder Prüfbericht über Sicherheitsprüfung (soweit vorgeschrieben)
- eine Vollmacht, wenn ein Beauftragter oder eine Beauftragte den Antrag stellt
- bei Minderjährigen: eine Einwilligung beider Elternteile, Ausweispapiere und Benennung eines Zustellbevollmächtigten
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Die Gebühr beträgt 19,90 - 36,20 Euro.
Bei Fahrzeugen, die außer Betrieb gesetzt sind, wird Ihnen ein neues Kennzeichen zugeteilt, da mit der Außerbetriebsetzung die Zulassung und die Kennzeichenbindung beendet wurde. Falls Sie die Kennzeichen des Vorhalters verwenden wollen, ist dies möglich falls sie noch frei sind beziehungsweise für das Fahrzeug reserviert wurden, dabei werden jedoch zusätzlich 10,20 Euro fällig.
- Personalausweis oder Reisepass der künftigen Halterin beziehungsweise des künftigen Halters
- Einzugsermächtigung für Kraftfahrzeugsteuer.
- bei Firmen (juristische Personen) einen Handelsregisterauszug sowie Ausweis des Geschäftsführers (Kopie des Ausweises genügt)
- Versicherungsbestätigung als elektronische Versicherungsnummer (eVB - Nummer)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- eine Vollmacht, wenn ein Beauftragter oder eine Beauftragte den Antrag stellt
- das / die Kennzeichenschild(er)
- Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung oder anderer amtlicher Nachweis
- Prüfbuch oder Prüfbericht über Sicherheitsprüfung (soweit vorgeschrieben)
- bei Minderjährigen eine Einwilligung beider Elternteile, Ausweispapiere und Benennung eines Zustellbevollmächtigten
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Die Gebühr beträgt 30,20 - 51,60 Euro.
Für die Zuteilung eines Wunschkennzeichens fallen zusätzlich 10,20 Euro an.
- Personalausweis oder Reisepass der künftigen Halterin beziehungsweise des künftigen Halters
- Einzugsermächtigung für Kraftfahrzeugsteuer
- bei Firmen (juristische Personen) einen Handelsregisterauszug sowie Ausweis des Geschäftsführers (Kopie des Ausweises genügt)
- Versicherungsbestätigung als elektronische Versicherungsnummer (eVB - Nummer)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Fahrzeugbrief (wenn die Fahrzeugpapiere vor dem 01.10.2005 ausgestellt wurden)
- eine Vollmacht, wenn ein Beauftragter oder eine Beauftragte den Antrag stellt
- Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung oder anderer amtlicher Nachweis
- Prüfbuch oder Prüfbericht über Sicherheitsprüfung (soweit vorgeschrieben)
- bei Minderjährigen: eine Einwilligung beider Elternteile, Ausweispapiere und Benennung eines Zustellbevollmächtigten
Die bisherigen Kennzeichen sind vorzulegen, falls Sie neue Plaketten für die Internet-Außerbetriebsetzung wünschen. Dafür fallen zusätzliche Gebühren an.
Bitte verwenden Sie für die Vollmacht und das SEPA-Mandat ausschließlich das verlinkte Formular!
Die Gebühr beträgt 17,60 Euro.
- Personalausweis oder Reisepass der künftigen Halterin beziehungsweise des künftigen Halters
- Einzugsermächtigung für Kraftfahrzeugsteuer.
- bei Firmen (juristische Personen) einen Handelsregisterauszug sowie Ausweis des Geschäftsführers (Kopie des Ausweises genügt)
- Versicherungsbestätigung als elektronische Versicherungsnummer (eVB - Nummer)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- eine Vollmacht, wenn ein Beauftragter oder eine Beauftragte den Antrag stellt
- Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung oder anderer amtlicher Nachweis
- Prüfbuch oder Prüfbericht über Sicherheitsprüfung (soweit vorgeschrieben)
- bei Minderjährigen eine Einwilligung beider Elternteile, Ausweispapiere und Benennung eines Zustellbevollmächtigten
Bitte verwenden Sie für die Vollmacht und das SEPA-Mandat ausschließlich das verlinkte Formular!
Die Gebühr beträgt 30,20 - 51,60 Euro.
Für die Zuteilung eines Wunschkennzeichens fallen zusätzlich 10,20 Euro an.
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