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Betreuungswesen: Betreuungsgerichtshilfe

Es kann vorkommen, dass eine Person aufgrund einer einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheit nicht mehr alleine besorgen kann. In solchen Fällen kann das Betreuungsgericht darüber entscheiden, dass eine Betreuungsperson als gesetzliche Vertretung bestellt wird. Die Betreuungsstelle am Landratsamit Nürnberger Land kann in diesen Verfahren mitwirken. 

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