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Umschreibung eines ausländischen Führerscheins

Mit Ihrem ausländischen Führerschein dürfen Sie ab Wohnsitznahme in Deutschland noch sechs Monate Kraftfahrzeuge führen (ausgenommen EU- oder EWR-Führerscheine). In dieser Zeit können Sie Ihre Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis umschreiben.

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