Landschaftsschutzgebiet | Fläche in ha | Jahr der Ausweisung |
Nördlicher Jura | 21.890,2 | 1985 |
Nuschelberg | 533,5 | 1970 |
Pegnitzaue Schwaig | 169,7 | 2002 |
Rückersdorf | 158,7 | 2005 |
Schwarzachtal mit Nebentälern | 3.991,8 | 2006 |
Südlicher Jura mit Moritzberg und Umgebung | 16.684 | 1985 |
Gesamtfläche | 43.347,9 |
Die einzelnen Schutzgebietsverordnungen können im Downloadbereich abgerufen werden.
Der Landkreis Nürnberger Land zeichnet sich durch eine einmalige Vielfalt von verschiedenen Landschaften aus. Auf 800 km² Fläche ist von ausgedehnten Waldgebieten über malerische Auen- und kleinteilige historisch gewachsene Heckenlandschaften bis hin zu alpin anmutenden Blockschutthalden eine Vielzahl von Landschaften vertreten.
Dieser Reichtum an unterschiedlichen Landschaftsbildern auf kleinstem Raum ist ein Teil des besonderen Reizes und der Schönheit unserer Heimat und ist daher auch besonders schützenswert. Um dieser Wertschätzung Ausdruck zu verleihen, steht mehr als die Hälfte der Landkreisfläche unter Landschaftsschutz.
„Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist
1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten,
2. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder
3. wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung.“
(§ 26 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz)