Sachgebietsleiter |
Zimmer |
Telefon |
Fax |
E-Mail |
Herr Röhrl |
316 |
09123/950-6416 |
09123/950-8020 |
 |
Ansprechpartner |
Zimmer |
Telefon |
Fax |
E-Mail |
Herr Katolla |
315 |
09123 / 950-6802 |
09123 / 950-7802 |
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Buchstabe |
Name |
Zimmer |
Telefon |
E-Mail |
A - G |
Frau Allgeyer |
308 |
09123 / 950 - 6436 |
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H - Z |
Herr Pawelke |
308 |
09123 / 950 - 6435 |
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- eintägige Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen; gilt auch für Kindertageseinrichtungen
- Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
- angemessene Lernförderung
- gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in schulischer Verantwortung bzw. in Kindertageseinrichtungen
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft
Buchstabe |
Ansprechpartner/-in |
Zimmer |
Telefon |
E-Mail |
Fax |
A – E |
Frau Kohl |
312 |
09123 / 950 - 6430 |
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09123 / 950 - 7430 |
F - H; M |
Frau Baumann |
311 |
09123 / 950 - 6434 |
 |
09123 / 950 - 7434 |
I - L; N |
Frau Kappelmeier |
310 |
09123 / 950 - 6429 |
 |
09123 / 950 - 7429 |
O – S |
Frau Raum |
311 |
09123 / 950 - 6431 |
 |
09123 / 950 - 7431 |
T - Z |
Herr Wazlav |
310 |
09123 / 950 - 6433 |
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09123 / 950 - 7433 |
Der notwendige Lebensunterhalt setzt sich grundsätzlich zusammen aus:
- Regelsatz (nach Altersgruppen gestaffelt)
- angemessenen Unterkunftskosten (Miete, Hauslasten, Nebenkosten)
- Mehrbedarfszuschlägen in besonderen Fällen (z. B. für Alleinerziehende, Schwangere, kostenaufwändige Ernährung bei Krankheit)
- angemessenem Krankenversicherungsbeitrag
Buchstabe |
Ansprechpartner/-in |
Zimmer |
Telefon |
E-Mail |
Fax |
A – E |
Frau Kohl |
312 |
09123 / 950 - 6430 |
 |
09123 / 950 - 7430 |
F - H; M |
Frau Baumann |
311 |
09123 / 950 - 6434 |
 |
09123 / 950 - 7434 |
I – L; N |
Frau Kappelmeier |
310 |
09123 / 950 - 6429 |
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09123 / 950 - 7429 |
O – S |
Frau Raum |
311 |
09123 / 950 - 6431 |
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09123 / 950 - 7431 |
T - Z |
Herr Wazlav |
310 |
09123 / 950 - 6433 |
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09123 / 950 - 7433 |
Die Grundsicherung ist eine Leistung, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt älterer und dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellt. Kinder bzw. Eltern werden grundsätzlich nicht zum Unterhalt herangezogen. Verfügt ein Kind oder ein Elternteil über ein jährliches Gesamteinkommen von mindestens 100.000 Euro, besteht jedoch kein Anspruch auf Grundsicherungsleistungen.
Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, die
- das 65. Lebensjahr vollendet haben oder
- das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.
Der Bezug einer Rente wegen Alters oder voller Erwerbsminderung wird nicht vorausgesetzt.
Anspruch auf Leistungen haben Personen,
- die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bzw.
- aus dem Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Ehegatten oder des eheähnlichen Partners, soweit es deren Eigenbedarf übersteigt, bestreiten können.
- Renten, auch aus dem Ausland
- Pensionen
- Wohngeld
- Erwerbseinkommen
- Einkünfte aus Wohnrechten, Nießbrauchrechten, Altenteilsrechten u.a.
- Unterhalt des getrennt lebenden / geschiedenen Ehegatten
- Zinsen
- Sonstige Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Miet- und Pachteinnahmen
- Sonstiges
Vom Bruttoeinkommen können Steuern und bestimmte Versicherungen abgezogen werden.
- Haus- und Grundvermögen
- Pkws
- Bargeld
- Wertpapiere
- Guthaben auf Konten bei Banken, Sparkassen, Bausparkassen u.a.
- Rückkaufwerte von Lebens- und Sterbeversicherungen
Nicht angerechnet werden Geldbeträge bei Alleinstehenden bis zu einem Betrag von 5.000 Euro. Bei nicht getrennt lebenden Eheleuten bzw. Lebenspartnern besteht ein Freibetrag in Höhe von 10.000 Euro.
Keinen Anspruch auf Leistungen haben:
- Personen, wenn das Einkommen von Unterhaltspflichtigen jährlich einen Betrag von 100.000 Euro (je Kind bzw. Eltern gemeinsam) übersteigt,
- Personen, die ihre Bedürftigkeit innerhalb der letzten 10 Jahre vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben,
- ausländische Staatsangehörige, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
- den für den Antragsberechtigten maßgebenden Regelsatz nach dem SGB XII,
- die angemessenen tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung (bei nicht getrennt lebenden Ehegatten und eheähnlichen Partnerschaften jeweils anteilig),
- gegebenenfalls anfallende Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und
- bei Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen G einen Mehrbedarf von 17 % des maßgebenden Regelsatzes.
Reicht zwar das Einkommen nicht aus, liegt aber Vermögen vor, das für den Lebensunterhalt einzusetzen ist, gibt es keine Grundsicherung. Nach Verbrauch des einzusetzenden Vermögens kann erneut ein Antrag auf Grundsicherung gestellt werden.
Der Antrag kann bei der Stadt oder Gemeinde, in deren Bereich man wohnt, gestellt werden. Lebt man in einer Einrichtung, sollte nach derzeitigem Rechtsstand der Antrag an die Stadt- oder Gemeindeverwaltung geschickt werden, in deren Bereich man vor dem Einzug in die Einrichtung gewohnt hat.
Beratungsstellen der gesetzlichen Rentenversicherung (BfA, LVA Bundesknappschaft) nehmen den Antrag ebenfalls entgegen.
Dann können Sie sich persönlich oder telefonisch an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung oder auch den Landkreis Nürnberger Land, Sozialhilfeverwaltung wenden.
Beratungsstellen der gesetzlichen Rentenversicherung (BfA, LVA, Bundesknappschaft) beraten ebenfalls.
Ansprechpartnerin |
Zimmer |
E-Mail |
Telefon |
Fax |
Herr Wazlav |
310 |
 |
09123 / 950 - 6433 |
09123 / 950 - 7433 |
Um feststellen zu können, ob eine der genannten Hilfearten für Sie in Betracht kommt, empfehlen wir Ihnen mit dem zuständigen Sachbearbeiter telefonisch Kontakt aufzunehmen.
Hinweis:
Für die Kostenübernahme einer stationären Heimunterbringung (z. B. Alten- und Pflegeheim) ist der Bezirk Mittelfranken zuständiger Leistungsträger. Des Weiteren ist dieser für die Antragsbearbeitung der ambulanten Hilfe zur Pflege von Hilfesuchenden ab Pflegegrad 2 zuständig.
Weitere Informationen finden Sie unter www.bezirk-mittelfranken.de. Telefonisch erreichen Sie den Bezirk Mittelfranken unter 0981 / 46640.
Hilfe bei der Suche nach einem Heimplatz bietet Ihnen AHIS, das Altenhilfe - Informationssystem des Landkreises Nürnberger Land.
Name |
Zimmer |
Telefon |
E-Mail |
Fax |
Erreichbarkeit |
Frau Hanusch |
317 |
09123 / 950 - 6439 |
 |
09123 / 950 - 7439 |
Montag - Dienstag |
Ansprechpartner/-in |
Zimmer |
E-Mail |
Telefon |
Fax |
Frau Müller |
306 |
 |
09123 / 950 - 6437 |
09123 / 950 - 7437 |
Frau Flechsel |
306 |
 |
09123 / 950 - 6438 |
09123 / 950 - 7438 |
Frau Schlenk |
306 |
 |
09123 / 950 - 6424 |
09123 / 950 - 7424 |
Ansprechpartnerin |
Zimmer |
E-Mail |
Telefon |
Fax |
Frau Vollmer |
306 |
 |
09123 / 950 - 6414 |
09123 / 950 - 7414 |
Name |
Zimmer |
Telefon |
E-Mail |
Frau Gruhl |
309 |
09123 / 950 - 6423 |
 |