Die 26. BImSchV gilt grundsätzlich für die Errichtung und den Betrieb von Hochfrequenzanlagen, Niederfrequenzanlagen und Gleichstromanlagen. Sie enthält Anforderungen zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen und zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder.
Name | Telefon | Fax | Zimmer |
Herr Lankes | 0 91 23 / 950 - 6218 | 0 91 23 / 950 - 8012 | 228 |
Herr Saller | 0 91 23 / 950 - 6215 | 226 |