BerufskraftfahrerInnen der C- und D-Klassen sind grundsätzlich dazu verpflichtet,
- bei Fahrten im Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken seit dem 10.09.2008 und
- bei Fahrten im Güterverkehr zu gewerblichen Zwecken seit dem 10.09.2009
einen Nachweis einer „Grundqualifikation“ bzw. einer „beschleunigten Grundqualifikation“ mitzuführen. Anschließend muss im Abstand von 5 Jahren eine Weiterbildung nachgewiesen werden.
„Nähere Informationen hierzu finden Sie unter BMVI - Änderungen im Berufskraftfahrerqualifikationsrecht und auf der Internetseite des Bundesamtes für Güterverkehr unter www.bag.bund.de unter der Rubrik „Fragen und Antworten.