Die Förderrichtlinie selbst finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Bei einer Antragstellung ist unbedingt das Merkblatt zum LEADER-Förderantrag in der aktuellen Fassung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu beachten!
Die wichtigsten Eckpunkte aus der LEADER-Förderrichtlinie 2014-2022 finden Sie hier zusammengefasst.
Es wurde entschieden, die aktuelle Förderperiode um ein Jahr zu verlängern, sodass im sogenannten „Übergangsjahr“ 2021 weiterhin Projektanträge gestellt werden können. Zum aktuellen Zeitpunkt müssen alle Projekte daher bis Ende 2023 umgesetzt sein.
Die LAG Nürnberger Land e.V. hat im Jahr 2021 allerdings kein eigenes Budget mehr, sondern muss Projekte in LAG-Sitzungen „unter Vorbehalt“ beschließen und sich im Anschluss projektweise bewerben. Die Fördergelder werden dann vom Ministerium aus einem bayernweiten Fördertopf vergeben.
Zu beachten gilt bei diesem Verfahren, dass ein Beschluss durch das LAG-Gremium erst gefasst werden kann, wenn das geplante Projekt bewilligungsreif ist, das heißt, wenn alle nötigen Unterlagen bereits vorbereitet sind, sodass der Förderantrag direkt im Anschluss an die Beschlussfassung eingereicht werden kann. Ansonsten würde der Weg für andere Projekte der LAG blockiert werden.
- Projekt liegt grundsätzlich im Gebiet einer LAG.
- Projekt dient zur Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) einer LAG.
- Projekt hat im Projektauswahlverfahren der LAG die Mindestpunktzahl erreicht und ist von der LAG befürwortet worden.
Anträge können von …
- juristischen Personen des öffentlichen Rechts (ausgenommen staatliche Behörden),
- juristischen Personen des privaten Rechts,
- natürlichen Personen,
- Personengesellschaften,
gestellt werden, die im Gebiet der LAG ansässig oder dafür zuständig sind.
Das Gebiet der LAG Nürnberger Land umfasst den gesamten Landkreis Nürnberger Land.
Die LEADER-Förderung ist eine Projektförderung, die im Wege der Anteilsfinanzierung Zuschüsse gewährt. Dabei gelten je nach Vorhaben unterschiedliche Fördersätze:
- bis zu 30% bei produktiven Investitionen (Investitionen zur Gewinnerzielung)
- bis zu 50% bei sonstigen Projekten
- bis zu 60% bei Kooperationsprojekten zwischen mehreren LAGs (gebietsübergreifende produktive Projekte bis zu 40%)
- bis zu 70% bei transnationalen Kooperationsprojekten (gebietsübergreifende produktive Projekte bis zu 40%)
Nicht förderfähig sind ...
Weitere Förderbeschränkungen:
Alle Informationen sind ohne Gewähr!
Bei Fragen zur LEADER-Förderung helfen wir Ihnen gerne weiter!
LAG Management
Tel.: 09123/9506703
E-Mail: lag@nuernberger-land.de