Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 sind alle Lebensmittelunternehmen verpflichtet, ihre Betriebe der für die Überwachung zuständigen Behörde zur Registrierung zu melden.
Lebensmittelunternehmen sind alle Unternehmen, die eine mit der Produktion, der Verarbeitung und/oder dem Vertrieb von Lebensmitteln (nicht: lebende Tiere und Pflanzen vor der Ernte) zusammenhängende Tätigkeiten ausüben.
Grundsätzlich greift die Behörde auf bereits bekannte Daten wie etwa Gewerbemeldungen zurück.
Das mit der Meldung verbundene Verfahren für Lebensmittelunternehmer:innen wird im Folgenden näher erläutert.
- neue, der Behörde noch nicht bekannte und/oder noch nicht erfasste Betriebe;
- bereits erfasste Betriebe, sofern eine Aktualisierung der Daten notwendig ist;
- Betreiber:innen nicht ortsfester Einrichtungen (Verkaufswagen, Schaustellende etc. werden nach der örtlichen Zuständigkeit des gewerblichen Hauptsitzes (z. B. Ort der Gewerbeanmeldung) registriert.
Sofern eine aktuelle Gewerbemeldung vorliegt, benötigen Lebensmittelunternehmen keine weitere Registrierung!
- bei Neuanmeldung eines Lebensmittelunternehmens;
- bei Schließung eines Lebensmittelunternehmens;
- bei wesentlichen Änderungen z. B. Personen-/Adressdaten, Bezeichnung, Betriebsart/Tätigkeit, Produktsortiment.
Die Meldung sollte innerhalb eines Monats nach Eintritt der Änderung erfolgen.
- Bezeichnung und Adresse der Betriebsstätte und ggf. weitere Betriebsstätten;
- Personen- und Kontaktdaten des verantwortlichen Lebensmittelunternehmenden
- Betriebsart/Tätigkeit (allgemeine Beschreibung, z. B. Hofladen, Kindergarten, etc.)
- Angaben zum Produktsortiment (Warengruppen)
- Angaben zur Vornutzung der Betriebsstätte
Der örtlich zuständigen Lebensmittelüberwachung im Bereich des Landkreises Nürnberger Land:
Landratsamt Nürnberger Land, Lebensmittelüberwachung, Waldluststr. 1, 91207 Lauf an der Pegnitz
Sie können für den Bereich des Landkreises Nürnberger Land das Formular unter dem Punkt Merkblätter/Formulare „Anzeige Tätigkeitsbeginn als Lebensmittelunternehmen“ nutzen, um die Registrierung vorzunehmen.