Das Sachgebiet Ausländerwesen im Landratsamt Nürnberger Land ist als örtliche Ausländerbehörde für die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen zum vorübergehenden Schutz nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG für Geflüchtete aus der Ukraine zuständig, die im Landkreis Nürnberger Land eine Wohnung bzw. Unterkunft erhalten haben.
Nachdem die einwohnermelderechtliche Anmeldung bei der Meldebehörde der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung erfolgte, kann ein Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG gestellt werden.
Das Formblatt „Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis“ finden Sie hier: Formulare
Eine Berechtigung für einen Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG haben insbesondere ukrainische Staatsangehörige und deren Familienmitglieder, die aufgrund des Krieges aus der Ukraine geflüchtet sind.
Bitte lassen Sie dem Landratsamt Nürnberger Land -Ausländerbehörde-, Waldluststraße 1, 91207 Lauf a. d. Peg. für die Beantragung eines Aufenthaltstitels nach § 24 AufenthG folgende Unterlagen zukommen:
• Ausgefülltes Antrags-Formular
• Kopie des biometrischen Passes oder sonstiger Personaldokumente
• Biometrisches Passbild
Bitte vermerken Sie auf den Antragsunterlagen auch Kontaktdaten (E-Mail, Telefonnummer) für evtl. Rückfragen bzw. zur Vereinbarung eines Termins. Wir setzen uns bei Rückfragen und zur Terminvereinbarung per E-Mail oder telefonisch mit Ihnen in Verbindung. Bitte für Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG keine Termine online vereinbaren.
Ansprechpartner*in | Buchstaben | Zimmer | Telefon | |
Frau Maiß | A bis I | 39 | 09123 950 6820 | ![]() |
Frau Neugebauer | J bis R | 39 | 09123 950 6822 | ![]() |
Herr Strobel | S bis Z | 41 | 09123 950 6291 | ![]() |
Personen, die eine Berechtigung für eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG haben, können im Falle der Bedürftigkeit auch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie vom Sachgebiet Sozialwesen im Landratsamt Nürnberger Land. Die zuständigen Sachbearbeiter/innen für das Asylbewerberleistungsrecht finden Sie unter Sozialwesen.
Vorsprachen sind für alle Angelegenheiten nur noch mit Termin möglich sind. Setzen Sie sich hierzu bitte mit den jeweils genannten Ansprechpartnern in Verbindung. Bitte wenden Sie sich rechtzeitig vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels an die Ausländerbehörde zur Vereinbarung eines Vorsprachetermins zur Titelaufnahme. Derzeit liegt der Vorlauf für freie Termine zur Titelaufnahme bei mehreren Wochen. Hinzu kommt die Produktionsdauer des elektronischen Aufenthaltstitels bei der Bundesdruckerei von mindestens 1 Monat. Um sicherzustellen, dass wir Ihnen Ihren neuen elektronischen Aufenthaltstitel vor Ablauf des alten aushändigen können, melden Sie sich bitte 3 - 4 Monate vor Fristablauf telefonisch oder per Mail bei Ihrer Sachbearbeiterin/Ihrem Sachbearbeiter.
Ab sofort können Sie Online Termine vereinbaren.
Pandemiebedingte Absagen der Termine können weiterhin möglich sein.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Bitte beachten Sie, dass der von Ihnen gebuchte Termin nur stattfinden kann, wenn vorab so schnell wie möglich alle erforderlichen Unterlagen bei der Ausländerbehörde per Post oder E-Mail eingereicht wurden.
Bei fehlenden Dokumenten wird Ihr gebuchter Termin automatisch storniert.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.