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Industrieimmissionen: Zugang zu Umweltinformationen

Anlagen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen auf die Luft, den Boden oder die Gewässer hervorzurufen, werden von der EU-Richtlinie 2010/75 über Industrieemissionen (IE-RL) erfasst. Für diese Anlagen gelten besondere Überwachungs- und Veröffentlichungsvorschriften. 

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