Bei Schwimm- und Badebecken bestehen folgende grundsätzliche hygienische Probleme:
Die Belastung des Wassers mit organischer Substanz einschließlich Mikroorganismen ist abhängig:
vom Wasservolumen (Verdünnungsefekt)
von der Zahl der Benutzer
Es besteht nur eine sehr begrenzte Wasserkapazität bei häufig hoher Besucherzahl zur Verfügung (2-4 m³ Wasser/Person, in Naturbädern 100-900 m³)
Eine natürliche Selbstreinigung ist im Schwimmbecken nicht möglich
Aus diesen Gründen sind sehr strenge hygienische Kriterien an die Wasserqualität und den Betrieb von Schwimm- und Badebecken zu stellen.
Von Seiten der Betreiber der Bäder ist zu sichern:
Bauliche Gestaltung, die den Schmutzeintrag in das Wasser weitgehend verhindern z.B.
getrennter Schuh- und Barfußgang
Bereitstellung von ausreichenden Duschen und hygienisch einwandfreien Toiletten
Füllwasser der Schwimm- und Badebecken in Trinkwasserqualität
Aufbereitung des benutzten Beckenwassers
Desinfektion des Badewassers mit Chlor. Im Beckenwasser müssen 0,3 bis max. 0,6 mg/1 freies Chlor nachzuweisen sein (täglich mehrfache Eigenkontrollen und Dokumentation von freiem Chlor, gebundenen Chlor und pH-Wert). Die Zugabe von Desinfektionsmitteln dient neben der Desinfektion auch der Oxidation von organischen Verbindungen. Das Redox-Potential in gechlortem Wasser ist daher ein Maß für die oxidierende und desinfizierende Wirkung des Desinfektionsmittels bei gleichzeitiger Berücksichtigung von Verunreinigungen. Es gilt folgendes Redox-Potential für ausreichend:
700 mV bei einem pH-Wert von 6,5-7,5
750 mV bei einem pH-Wert von 7,5-8,3
Flockung der Schwebstoffe und Filterung (wird meist kombiniert, als Flockungsmittel sind Aluminiumsalze geeignet). Rückspülung und Reinigung der Filter gemäß den Erfordernissen.
Bereitstellung von mindestens 2 m³ aufbereiteten (gereinigten und desinfizierten) Badewassers pro Badegast sowie eines täglichen Trinkwasserzusatzes von mindestens 30 l pro Badegast. Hierbei muß eine gleichmäßige Verdrängung des Wassers in allen Teilen des Beckens durch das aufbereitete Wasser erfolgen.
Überprüfung der freien Sicht über den ganzen Beckenboden
Tägliche Reinigung des Beckenbodens und wöchentliche Säuberung der Beckenwände mit Sauggeräten.
Gründliche Scheuer-Desinfektion des Bodens und der Beckenwände mindestens einmal jährlich
Veranlassung der regelmäßigen Untersuchungen des Beckenwassers
Von Seiten der Benutzer der Bäder ist zu beachten:
Verhinderung des Einbringens von Schmutz in den Badebereich
gründliche Körperreinigung (Duschen) mit Seife vor dem Baden
Leeren der Harnblase vor dem Baden. Es wird eingeschätzt, daß ein Badender reflektorisch bis zu 50ml Urin läßt
Tragen von Badeschuhen beim Gehen im Schwimmbad
Das Benutzen von Fußsprühanlagen zur Prophylaxe von Mykosen ist umstritten (Allergisierung, ungenügende Wirkung, Wasserbelastung). Wenn überhaupt, sind Fußsprühanlagen nur nach dem Baden zu benutzen.