Am 28.10.2019 hat der Europäische Rat einer Verschiebung des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union zugestimmt. Der Austritt Großbritanniens aus der europäischen Union erfolgt daher nach derzeitigem Stand spätestens mit Ablauf des 31.01.2020. Aufgrund der komplexen Interessenslage und politischen Unabwägbarkeiten ist derzeit weiterhin unklar, ob es zu einem Austritt kommt, der in einem Austrittsabkommen geregelt ist, oder zu einem ungeregelten Austritt.
Für die wichtigsten aufenthaltsrechtlichen Fragen weisen wir auf die folgenden Informationen der Bundesregierung und des Bayerischen StMI hin. Bei Einzelfragen können Sie sich auch gerne an unsere Ausländerbehörde wenden.
„Wir weisen darauf hin, dass Vorsprachen (insbesondere für die Beantragung oder den Übertrag von Aufenthaltstiteln als auch für Verpflichtungserklärungen) künftig nur noch mit Termin möglich sind. Setzen Sie sich hierzu bitte mit den jeweils genannten Ansprechpartnern in Verbindung. Vielen Dank !“
Bitte wenden Sie sich rechtzeitig vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels an die Ausländerbehörde zur Vereinbarung eines Vorsprachetermins zur Titelaufnahme.
Derzeit liegt der Vorlauf für freie Termine zur Titelaufnahme bei mehreren Wochen. Hinzu kommt die Produktionsdauer des elektronischen Aufenthaltstitels bei der Bundesdruckerei von ca. 1 Monat.
Um sicherzustellen, dass wir Ihnen Ihren neuen elektronischen Aufenthaltstitel vor Ablauf des alten aushändigen können, melden Sie sich bitte 3 - 4 Monate vor Fristablauf telefonisch oder per Mail bei Ihrer Sachbearbeiterin/Ihrem Sachbearbeiter.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Ausländerbehörde