Um einen ausreichenden Infektionsschutz für Kunden und Mitarbeiter/innen zu gewährleisten, sind Vorsprachen bei der Fahrerlaubnisbehörde nur nach einer vorherigen Terminvereinbarung und mit FFP2-Maske möglich.
Termine können unter der folgenden Rufnummer vereinbart werden: 09123 / 9506364
Soweit Anliegen telefonisch oder auf dem Postweg erledigt werden können, bitten wir, von der Vereinbarung eines Termins zur persönlichen Vorsprachen abzusehen.
Alle notwendigen Anträge sowie weiterführende Informationen zu den einzelnen Anliegen erhalten Sie untenstehend. Soweit Anträge postalisch eingereicht werden, bitten wir zudem von Nachfragen über den Eingang bzw. Bearbeitungsstand abzusehen – Sie erhalten umgehend nach Bearbeitung schriftlich eine entsprechende Rückmeldung.
Das Fahrerlaubnisrecht unterliegt einem permanenten Wandel, die Informationen erheben deshalb keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Die Informationen orientieren sich am „Normalfall“ und sollen die Antragstellung erleichtern.
Wenden Sie sich daher telefonisch oder schriftlich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes Nürnberger Land, um Informationen zu speziellen Fragestellungen im Fahrerlaubnisrecht zu erhalten.