Die Formulare finden Sie am Ende dieser Seite.
Bitte verwenden Sie für die Vollmacht und das SEPA-Mandat ausschließlich das verlinkte Formular!
Die Gebühr beträgt 96,60 Euro, (einschließlich Fahrzeugscheinheft und Fahrtennachweisbuch), zuzüglich 3,30 Euro, falls VZR über Zulassungsstelle angefordert werden.
Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung dürfen nur an zuverlässige Händler(innen) und Handwerker(innen), die im Kfz-Bereich tätig sind, abgegeben werden. Für Privatpersonen gibt es nur das Kurzzeitkennzeichen.
Das rote Kennzeichen müssen Sie zunächst bei der Kfz-Zulassungsstelle beantragen. Sie erhalten von uns Nachricht, sobald alle Unterlagen vollständig sind.
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Die Gebühr beträgt 81,30 Euro für das erste Fahrzeug und ein Fahrtennachweisbuch, 11,70 Euro für jedes weitere Fahrzeug.
Das rote Kennzeichen müssen Sie zunächst bei der Kfz-Zulassungsstelle beantragen. Sie erhalten dann von uns Nachricht, sobald alle Unterlagen vollständig sind.