Für eine spätere internetbasierte Außerbetriebsetzung müssen beide Kennzeichen sowie die Zulassungsbescheinigung Teil I mit dem Sicherheitscode versehen sein.
Die Gebühr beträgt 2,60 Euro, je Kennzeichen zuzüglich der Kosten für die Plaketten (pro Landratsamtsplakette: 1,20 Euro, Hauptuntersuchungsplakette: 0,50 Euro, Kraftfahrtbundesamtgebühr: 0,60 Euro).