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Reha und Kuren für Verbeamtete

Wenn Sie verbeamtet sind, müssen Sie sich für die Beantragung von Leistungen zur ambulanten oder stationären Rehabilitation einer amtsärztlichen Untersuchung unterziehen. Die entsprechenden Dokumente finden Sie in der Rubrik "Dokumente".

Eine amtsärztliche Begutachtung zur Notwendigkeit einer Kur- oder Rehamaßnahme nach §§ 29 f Beihilfeverordnung benötigen Sie zur Vorlage bei der Beihilfestelle.

Informieren Sie sich über die verschiedenen Arten der Rehabilitationsbehandlung in den Merkblättern, zu finden unter "Dokumente".

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