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Betreuung psychisch erkrankter oder körperlich behinderter Erwachsener

Das Betreuungsgesetz gilt ausschließlich für erwachsene Personen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht (mehr) besorgen können. 

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