(Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen- Qualitätsentwicklung und Aufsicht)
Aufgrund der coronabedingten epidemiologischen Lage kann die Schuleingangsuntersuchung vom Gesundheitsamt Nürnberger Land für das kommende Schuljahr 2021/2022 nur im eingeschränkten Umfang durchgeführt werden.
Jedes einzuschulende Kind benötigt die Vorsorgeuntersuchung U 9. Hierbei sollte/n auch der Impfstatus erfasst und fehlende Impfungen ergänzt werden.
Falls ihr Kind noch nicht an der in Bayern gesetzlich vorgesehenen U 9 Untersuchung teilgenommen haben sollte, bitten wir Sie, diese sobald als möglich bei Ihrer/m Kinderärztin/-arzt oder Hausärztin/-arzt nachzuholen
Bitte beachten Sie, dass die Untersuchungszeiträume ab der U6 (U6, U7, U7a, U8 und U9) derzeit aufgehoben wurden: Kinder können die Früherkennungsuntersuchung auch dann noch kostenfrei wahrnehmen, wenn die vorgegebenen Untersuchungszeiträume und Toleranzzeiten (U 9: regulär zwischen dem 60. und 64. Lebensmonat) überschritten sind.
Die Vorsorgeuntersuchung U 9 aus dem gelben Untersuchungs-Heft sowie die Impfungen im Impfbuch müssen dem Gesundheitsamt per E-Mail (Scan) bzw. postalisch (Kopie) zugesandt werden.
Die Eltern erhalten vom Gesundheitsamt eine Dokumentation über den Masernimpfschutz sowie eine Bestätigung über die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung zur Vorlage bei der Schule.
Über den genauen Ablauf der eingeschränkten Schuleingangsuntersuchung erhalten die Eltern der schulpflichtig werdenden Kinder ab 09.03.2021 ein Informationsschreiben.
Ihr Schulgesundheitsteam
Schuleingangsuntersuchung im Gesundheitsamt und Kindergarten
Schulärztliche Beratung und Attest-Ausstellung
Früherkennungsuntersuchung bei Säuglingen unter Beteiligung der Gesundheitsämter
Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut
Impfinformation des Robert Koch Instituts
Landratsamt Nürnberger Land
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